Berufung und Beförderung von Richtern sollen künftig durch Richterwahlausschüsse erfolgen. Die Ausschüsse sollen sich aus Richtern, Vertretern der Rechtsanwaltskammern und demokratisch legitimierten Landtags-abgeordneten zusammensetzen. Sie fällen ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit – somit ist eine einseitige politische Besetzung ausgeschlossen.