Nicole Britz (Vorsitzende der Piratenpartei Bayern):

“Gerade die Justizskandale Mollath und Ulvi zeigen, dass die bayerische Justiz an zentralen Stellen dringenden Reformbedarf hat. Die Einflussnahme der Politik bei der Besetzung von Richterinnen und Richtern widerspricht der Idee einer unabhängigen Justiz. Mit dem Volksbegehren möchten wir das bayerische Verfahren zur Besetzung von Richterinnen und Richtern endlich demokratisch, transparent und unabhängig von parteipolitischen Interessen gestalten. Der Filz der vergangenen sechs Jahrzehnte muss endlich zerschnitten werden.
Mit dem Volksbegehren wollen wir das verlorene Vetrauen in die bayerische Justiz wieder herstellen und zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Staatsregierung zeigen, dass die Pöstchenvergabe nach Parteibuch nicht mehr erwünscht ist.”

 

Heribert Prantl (Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung):

„Gefahr droht der dritten Gewalt von der zweiten: (…) Die Richter sind einem System der Bewertung unterworfen, das von einem Ministerium, also von der Exekutive, dirigiert wird. In manchen Landesministerien werden die Gerichte sogar als ’nachgeordnete Behörde‘ bezeichnet. Das ist ein grobes Missverständnis. Justiz ist nicht Teil der Exekutive und Ministerien haben allenfalls Hilfsdienste zu leisten, um Gerichten die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.“

 

Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht (Strafrechtsprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main):

„Und warum gewährt man der Justiz nicht realiter ihre verfassungsrechtlich gegebene Unabhängigkeit? Ganz einfach: Weil die machtvollste aller drei Gewalten, nämlich die Exekutive, ihren Einfluss auf ihre juristischen Kontrolleure behalten will. So kommt es zur bedrückenden Gewaltenverschränkung. Sie lässt die Exekutive weitgehend unangetastet von Strafverfolgung – auch bei schlimmem Fehlverhalten ihrer Repräsentanten.“


Prof. Dr. Peter Macke (Ehemaliger Verfassungsrichter):

„Gleichzeitig gefällt man sich darin, die Richter und die Gerichte spüren zu lassen, daß sie unter ministerieller Beobachtung stehen. Erwartet wird strikte Gefolgschaft (…) die Justiz als Beute der Exekutive; Richterstellen als Honorierung von Wohlverhalten in der Exekutive.“ 

 

Werner Kannenberg (Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz):

„Natürlich muss darauf vertraut werden, dass unzuträgliche Einflussnahmen von einer integren Richterpersönlichkeit zurückgewiesen werden. Aber wären auch die Strukturen darauf eingerichtet, Distanz zur Verwaltung zu fördern, wäre dies der Unabhängigkeit der Rechtsprechung förderlich und würde das Risiko mindern, dass die kritische Selbstreflexion und aktive Abwehr subtiler Einflussreize mitunter doch nicht gelingt.“

 

Dr. Jan Bockemühl (Landesvorsitzender der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger):

„Das Anliegen des Volksbegehrens ist richtig und als politische Forderung lange überfällig. Die Besetzung von Richterstellen ist absolut intransparent und führt nicht zur Auswahl der geeignetsten Bewerber. Die juristische Qualität vieler Entscheidungen lässt eher zu wünschen übrig. Für uns ist der Fall Mollath kein Einzelfall gewesen, sondern für Bayern nicht untypisch.“ 

 

Christoph Frank (Vorsitzender des Deutschen Richterbundes):

„Die deutsche Justizstruktur widerspricht offensichtlich den Empfehlungen des Europarates, wonach die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Stelle von der Exekutive unabhängig sein muss.“

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