Berufung und Beförderung von Richtern sollen künftig durch Richterwahlausschüsse erfolgen. Die Ausschüsse sollen sich aus Richtern, Vertretern der Rechtsanwaltskammern und demokratisch legitimierten Landtags-abgeordneten zusammensetzen. Sie fällen ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit – somit ist eine einseitige politische Besetzung ausgeschlossen.

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