Im Bund sowie in neun von sechzehn Bundesländern werden die Richter nicht durch die Exekutive, sondern durch Richterwahlausschüsse bestimmt. Der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedstaaten: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Regierung und Verwaltung unabhängig sein.“ Bayern erfüllt dieses Kriterium derzeit nicht.